Geschichte und Aufgaben des Nachlasses

Nach Erich Heckels Tod am 27. Januar 1970 übernahm seine Witwe Siddi als Alleinerbin den Nachlass des Künstlers und setzte mit einigen Schenkungen und Stiftungen an öffentliche Museen fort, was Heckel selbst in den letzten Lebensjahren in reichem Maße begonnen hatte.

Zur Unterstützung bei der Verwaltung des Nachlasses engagierte sie im Sommer 1971 einen Großneffen Erich Heckels, Hans Geissler, als Gehilfen. Seit ihrem Tod im Mai 1982 widmete er sich dieser Aufgabe im Auftrag und zugunsten der Erbengemeinschaft, die durch ein gemeinschaftliches Testament von Erich und Siddi Heckel nun zur Eigentümerin geworden war, in eigener Verantwortung. Im Jahr 2017 übergab er aus Altersgründen die Nachlassverwaltung an Renate Ebner, Kunsthistorikerin M.A. aus der nächstjüngeren Generation, die ihm schon seit 2005 als Mitarbeiterin zur Seite gestanden hatte.

Zum Nachlass von Erich und Siddi Heckel gehörten die Urheberrechte und der gesamte verbliebene Bestand an Werken, der alle Gattungen umfasste, in denen Heckel gearbeitet hat: Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen, Druckgraphik sowie Skulpturen.

Aufgrund des gemeinschaftlichen Testamentes hat die Erbengemeinschaft als Eigentümerin einen Anspruch darauf, dass der Nachlass nach und nach aufgelöst wird und ihr die Erlöse zukommen, die aus dem Verkauf von Werken und aus dem Urheberrecht entstehen.

Ein erheblicher Anteil dieses Bildererbes stand über viele Jahre, bzw. steht immer noch in Form von langfristige Leihgaben verschiedenen Museen zur Verfügung, ein weiterer war vom Verkauf ausgenommen und für Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen reserviert. Die Nachlassverwaltung sieht es auch weiterhin als ihre Aufgabe, einen repräsentativen Kernbestand so lange wie möglich zu erhalten.

Verwaltet wird der Nachlass im ehemaligen Wohnhaus des Ehepaars Heckel in Hemmenhofen am Bodensee. – Dieses wird auch heute noch als Wohnhaus genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich.

Ein wichtiger Teil der Verwaltung bestand von Anfang an im Aufbau einer umfassenden Dokumentation von Leben und Werk des Künstlers. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Auskunft gegenüber Menschen, die sich wissenschaftlich oder als Sammler und Kunstliebhaber mit Heckel beschäftigen. Ferner befähigen der langjährige Umgang mit dem Werk und die sich immer mehr vervollständigende Werkdokumentation dazu, Fragen nach der Authentizität von Heckel zugeschriebenen Bildern mit einem hohen Maß an Sicherheit zu beantworten.

Die Wahrnehmung der Urheberrechte im vom Gesetz vorgegebenen Rahmen verpflichtet darüber zu wachen, dass die Nutzung des Werkes durch Dritte im Sinne des Künstlers geschieht und sein Ansehen nicht beschädigt. Deshalb ist es unerlässlich, für Abbildungen, Vervielfältigungen und andere Verwendungen von Bildern beim Nachlassverwalter die Genehmigung einzuholen. – In seinem Ermessen liegt es auch, für eine bestimmte Nutzung eine Gebühr zu erheben.

Die Urheberrechte für Erich Heckel bleiben bis zum Jahr 2040 geschützt.