Die Urheberrechte für das Werk Erich Heckels werden im Auftrag der Erben vom Nachlassverwalter wahrgenommen.

Alle Abbildungen oder andere Verwertungen von Werken Erich Heckels – unabhängig von deren Besitz – bedürfen der Genehmigung (z.B. auch Kunstpostkarten von Museen). Ausgenommen sind (nach deutschem Recht) Ausstellungskataloge, sofern sie ausschließlich vom betreffenden Institut und nur während der laufenden Ausstellung veräußert werden - Buchhandelsausgaben hingegen sind genehmigungspflichtig. Kunsthandelskataloge und Presseartikel, die sich auf aktuelle Ausstellungen beziehen, bedürfen keiner Genehmigung.

Erst nachdem die Rechte für eine bestimmte Nutzung vom Nachlass überlassen worden sind, wird dies durch Anbringung des Copyright-Vermerks: Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen an geeigneter Stelle dokumentiert.

Die Wahrnehmung der Onlinerechte (weltweit) sowie der Reproduktionsrechte außerhalb Deutschlands wurde an die VG-Bild-Kunst delegiert. Diesbezügliche Anfragen bitte an: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Weberstrasse 61, 53113 Bonn, Tel: 0228/915340, Fax: 0228/9153439, info@bildkunst.de, www.bildkunst.de.

Der urheberrechtliche Schutz für das Werk Erich Heckels reicht bis ins Jahr 2040.